Handel mit Kryptowährungen

Handel mit Kryptowährungen

Hinsichtlich der Besteuerung von Kryptowährungen besteht momentan ein erhöhter Beratungsbedarf. Regelmäßig stellt sich die Frage, ob Bitcoin, Ethereum, Ripple, IOTA und Co. Privatvermögen oder Betriebsvermögen darstellen. Die steuerrechtlichen Folgen sind dabei vollkommen unterschiedlich.

Vor allem das Mining von Kryptowährungen führt regelmäßig zur Gründung eines Gewerbebetriebes und damit zur Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb. In diesem Zusammenhang gilt es dann, zumeist auch umsatzsteuerrechtliche, körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerrechtliche Gesetzesvorgaben zu erfüllen.

Auch unter erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gesichtspunkten ist die Behandlung von Kryptowährungen interessant.

Wir haben uns auf die Beratung von Kryptowährungen spezialisiert und zentrale Fragen bereits in verschiedenen ausführlichen Fachartikeln erläutert, die wir Ihnen - bei Bedarf - gern zur Verfügung stellen.

Falls Sie eine gezielte steuerrechtliche Beratung wünschen oder unsere Kanzlei mit der Erstellung Ihrer Steuererklärungen beauftragen wollen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.